Anmeldung von Neurergus Kaiseri Nachzuchten

Anmeldung von Neurergus Kaiseri Nachzuchten

Der Salamander Anwalt

Als der "Salamander Anwalt" stehe ich, Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, für den engagierten Einsatz für Tierrecht und Naturschutz. Meine Berufung ist es, Tierhaltern, Züchtern und Naturschutzvereinen mit juristischem Fachwissen zur Seite zu stehen. Ich setze mich leidenschaftlich dafür ein, dass Ihre Rechte und die Wohlfahrt der Tiere gewahrt bleiben. In der komplexen Welt der Gesetze bin ich Ihr erfahrener Wegweiser und Verfechter für eine harmonische Koexistenz von Mensch und Natur.

Anmeldung von Neurergus Kaiseri.

Wie bei so vielen anderen Schwanzlurchen auch, ist es mit dem Kauf von Neurergus Kaiseri Nachzuchten keinesfalls getan.

Die Tiere müssen angemeldet werden und zwar bei der zuständigen Naturschutzbehörde. In Hamburg ist das die Bukea.

Dabei ist bei der Anmeldung von Neurergus Kaiserii Nachzuchten zunächst deren Schutzstatus zu beachten.

Wobei es wohlgemerkt um deutsche Nachzuchten geht. Keinesfalls  handelt es sich um Wildfänge oder gar Entnahmen von wilden Tieren aus dem Iran.

Naiverweise könnte man kurz meinen, was spielt der Schutzstatus bei deutschen Nachzuchten von Tieren, die im Iran vorkommen, für die Anmeldung der Tiere in Deutschland für eine Rolle. Weit gefehlt.

Informationen zum Schutzstatus der Tiere findet man auf  www.wisia.de.

Bei der Anfrage im Jahr 2023 ergibt sich, dass die Tiere streng bzw. besonders geschützt sind nach dem BNatSchG. Die Tiere sind zudem nach der Verordnung (EU) 2023/0966 [EG] Anhang:A und vor allem auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA] Anhang:I geschützt.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen weist den Weg. Es handelt sich um CITES Tiere mit sehr hohem Schutzstatus.

Der Eindruck täuscht nicht. Den Tieren soll ein umfassender Schutz zu Gute kommen.

Wichtig ist es daher, dass die Tiere mit allen notwendigen Papieren verkauft werden.

Vorliegend war das die Abgabebescheinigung des Züchters und es war vor allem auch die gelbe CITES Bescheinigung. Eine gelbe CITES Sammelbescheinigung wohlgemerkt. Ohne Fotodokumentation. Ausgestellt vom Rhein-Erft-Kreis.

CITES

Es gilt demnach die gekauften Nachzuchten unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzumelden und zwar nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Eine Formvorschrift für diese Anmeldung gibt es nicht. Gleichwohl legt die Bukea Hamburg gern ihre eigene Bestandsanzeige zu Grunde. Nach dem Ausfüllen der Bestandsanzeige der Bukea Hamburg sind dann für die Anmeldung vor allem auch die Belege über die legale Herkunft beizufügen.

Das sind bei Neurergus Kaiseri zum einen gern die Abgabebescheinigung des Züchters, das muss aber vor allem die gelbe CITES Bescheinigung sein.

Wer diese Unterlagen dann an die zuständige Behörde sendet und meint, dass er damit seinen Pflichten nachgekommen ist, hat die Rechnung in diesem Fall ohne die Bukea Hamburg gemacht.

Es geht jetzt erst los.

Es folgt die Rückmeldung  des Sachbearbeiters der Bukea Hamburg. Die Tiere würden alle EinzelCITES Unterlagen mit Fotodokumentation benötigen, damit die Tiere identifiziert werden können. Je EinzelCITES würden Kosten von etwa EUR 50,- entstehen. Es müssten zudem EinzelCITES Unterlagen mit Fotodokumentationen sein und insbesondere auch ein Reptilienpass würde benötigt.

In diesem Moment überlegt man sich schon, ob die Neurergus Kaiseri Nachzuchten diesen Aufwand wirklich wert sind. Auch die Frage kommt auf, ob man den Kauf nicht rückgängig machen kann und vor allem sollte. Der Verkäufer lehnt dies allerdings mit dem Hinweis darauf ab, dass er Tiere, die seine Becken verlassen hätten, auf keinen Fall zurücknehmen würde.

Die Rückabwicklung ist also keine Option.

Die einzige Option ist zu überprüfen, ob die Behörde überhaupt Recht hat.

Nach der ganzen Aufregung ist festzustellen, dass die Behörde hier nicht Recht hat.

Die CITESBescheinigung nebst dem Abgabebeleg und der Bestandsanzeige ist vollkommen ausreichend für den Erwerbsvorgang der Neurergus Kaiseri Nachzuchten. Es sind keine neuen CITES-Bescheinigungen nebst Fotodokumentationen für die Tiere notwendig.

Die Tiere können demnach in ihr vorgesehenes Becken einziehen. Die Anmeldebestätigung der Bukea folgte umgehend nach Klärung durch unsere Rechtsanwälte.

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